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Apple untersagt Wetten mit vertraulichen Informationen auf Vorhersagemärkten


Apple untersagt Beschäftigten ausdrücklich, vertrauliche Informationen aus ihrer Arbeit für Wetten und andere Geschäfte auf Vorhersagemärkten zu nutzen.

Die Regel greift auch dann, wenn ein Geschäft rechtlich nicht als Insiderhandel oder Wertpapierhandel gilt. Ein allgemeines Verbot von Vorhersagemärkten ist sie nicht.

Auf solchen Märkten werden Verträge über den Ausgang künftiger Ereignisse gehandelt. Ob sie Geld auszahlen, hängt davon ab, was tatsächlich eintritt.

Das Verbot umfasst vertrauliche Informationen über Apple und andere Unternehmen. Dazu zählen etwa Zulieferer, Hersteller, Anbieter, Kunden und Mobilfunkpartner. Auch die Weitergabe solcher Informationen an mögliche Teilnehmer der Märkte ist untersagt.

Die Insiderhandelsrichtlinie gilt für Mitglieder der Unternehmensleitung, Beschäftigte, unabhängige Auftragnehmer und Berater. Sie erfasst auch Familienmitglieder, die mit ihnen zusammenleben oder finanziell von ihnen abhängig sind.

Apple reichte die im Oktober 2026 aktualisierte Richtlinie als Anlage zum Jahresbericht bei der US-Börsenaufsicht SEC ein. Eine 2024 eingereichte Fassung erwähnte Vorhersagemärkte noch nicht. Schon zuvor enthielt die Richtlinie unter anderem Regeln zum Handel mit wesentlichen nicht öffentlichen Informationen und zu deren Weitergabe.

Quellen:
Apple: Insiderhandelsrichtlinie, Oktober 2026
Apple: Insiderhandelsrichtlinie, Fassung von 2024