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Apple wehrt sich gegen OpenAIs Antrag auf Klageabweisung


Apple hat ein Bundesgericht in Kalifornien gebeten, OpenAIs Antrag auf Abweisung der Klage wegen mutmaßlicher Verletzung von Geschäftsgeheimnissen zurückzuweisen. Apple hält die Vorwürfe gegen OpenAI, dessen Hardware-Tochter io Products sowie zwei frühere Apple-Mitarbeiter für ausreichend konkret.

Apple verlangt in seiner 32-seitigen Erwiderung, den Antrag vollständig zurückzuweisen. OpenAI stütze seine Argumentation auf Verzerrungen, Spekulationen und Unterlagen, die bei dieser Verfahrensfrage nicht maßgeblich sein sollten, heißt es in der Eingabe.

Die Klage richtet sich neben OpenAI gegen io Products, Chang Liu und Tang Tan. Apple hatte im Juli behauptet, dass vertrauliche Hardware-Informationen im Umfeld von Bewerbungen und Wechseln früherer Apple-Mitarbeiter zu OpenAI abgeflossen seien. OpenAI weist die Anschuldigungen zurück.

Apple bekräftigt den Vorwurf gegen Liu, er habe nach seinem Ausscheiden eine seltene Schwachstelle bei der Anmeldung genutzt, um auf einen Apple-Dateispeicher zuzugreifen. Dort soll er Dutzende vertrauliche Dateien heruntergeladen haben. Apple nennt als Beispiel Unterlagen zur Herstellung und Prüfung von Hauptplatinen.

OpenAI hatte einen Austausch veröffentlicht, in dem Apple-Mitarbeiter Liu nach seinem Wechsel um Informationen bitten. Damit wollte OpenAI zeigen, dass Apple seinen Zugang zu Informationen missverständlich schildere. Apple entgegnet, dieser Austausch betreffe nicht den behaupteten unbefugten Zugriff auf den Dateispeicher. Eine Frage im Rahmen einer Übergabe sei keine Erlaubnis, vertrauliche Dateien abzurufen oder herunterzuladen.

Bei Tan verteidigt Apple seinen Vorwurf, dass dieser Bewerber gezielt zu vertraulichen Apple-Projekten befragt habe. Nach Apples Darstellung soll Tan eine damalige Apple-Mitarbeiterin auch aufgefordert haben, Bauteile aus ihrer Arbeit zu einer Vorführung bei OpenAI mitzubringen. Genannt werden Batterien, System-on-Chips, Hauptplatinen und Abschirmungen.

OpenAI hatte dies als Bitte um öffentlich verfügbare Komponenten für eine unverbindliche Vorführung dargestellt. Apple hält dagegen, die Aufforderung habe sich ausdrücklich auf Teile aus der internen Arbeit der Bewerberin bezogen. Apple verweist zudem auf den Vorwurf, eine Bewerberin habe kurz vor einem Gespräch Dateien zu einem streng vertraulichen Projekt gesichert.

Ein wesentlicher Streitpunkt ist der nötige Detailgrad der Klage. OpenAI argumentiert, Apple habe kein ausreichend bestimmtes, schutzfähiges Geschäftsgeheimnis benannt. Apple verweist dagegen auf die Rechtsprechung im neunten US-Berufungsgerichtsbezirk. Die genaue Bestimmung der geschützten Informationen sei eine Tatsachenfrage für die spätere Beweisaufnahme. Apple argumentiert außerdem, eine vollständige öffentliche Beschreibung würde die Informationen offenlegen, die geschützt werden sollen.

Apple kritisiert auch die zusätzlichen Unterlagen, die OpenAI zu seinem Antrag eingereicht hat, darunter Textnachrichten, eine Liste interner Apple-Projektnamen und einen Leitfaden für Bewerbungsgespräche. Nach Apples Auffassung darf OpenAI diese Dokumente nicht nutzen, um bei der frühen Prüfung konkurrierende Tatsachendarstellungen durchzusetzen.

Das Gericht wird die Argumente voraussichtlich am 1. Oktober anhören. Die Entscheidung betrifft zunächst nur die Frage, ob Apple mit seinen Vorwürfen weiter prozessieren darf. Ob Geschäftsgeheimnisse verletzt wurden, ist noch offen.

Quellen:
Apple: Erwiderung auf den Antrag auf Klageabweisung
OpenAI: Stellungnahme zu Apples Vorwürfen