EU begrüßt Apples neue Konditionen für den App Store
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Die Europäische Kommission begrüßt Apples neue Geschäftsbedingungen für den App Store in der Europäischen Union. Die Regeln mit neuen Kommissionssätzen für unterschiedliche Zahlungs- und Vertriebswege treten am 1. Oktober in Kraft; die Kommission will ihre Umsetzung überwachen.
Apple ersetzt die bisherige Core Technology Fee durch eine Core Technology Commission. Diese beträgt fünf Prozent auf digitale Transaktionen in Apps, die über alternative App-Marktplätze oder direkt über das Web verbreitet werden. Gleichzeitig entfallen die bislang für diese Vertriebswege vorgesehenen Gebühren für die erste Nutzergewinnung und für Store-Dienste.
Für Apps im App Store richtet sich die Höhe der Kommission künftig stärker nach dem gewählten Zahlungsweg. Bei Apples In-App-Kauf verlangt Apple grundsätzlich 26 Prozent. Für die meisten kleineren Entwickler sowie Teilnehmer am Small Business Program, Mini Apps Partner Program und Video Partner Program gelten 15 Prozent. Dieser Satz gilt auch für automatisch verlängernde Abonnements nach dem ersten Jahr.
Bei alternativen Zahlungsabwicklungen direkt in einer App beträgt die Kommission 20 Prozent. Teilnehmer an den genannten Programmen zahlen zehn Prozent. Führt eine App für den Kaufabschluss per Link auf eine Website, sind es 15 Prozent beziehungsweise zehn Prozent für die berechtigten Programmteilnehmer.
Entwickler dürfen in der EU künftig Apples In-App-Kauf und alternative Zahlungsoptionen parallel anbieten. Die Alternative kann in der App erscheinen oder über einen Link auf eine Website führen. Apple macht Vorgaben für eine nachvollziehbare und einheitliche Darstellung. Eine Entscheidung für einen Zahlungsweg soll jeweils zwölf Monate gelten.
Die neuen Bedingungen folgen auf Gespräche zwischen Apple und der Europäischen Kommission. Die Kommission verweist auf ihre Entscheidung zu Apples früheren Weiterleitungsregeln sowie auf vorläufige Feststellungen zur alternativen App-Verbreitung aus dem April 2025. Nach Auffassung der Behörde sollen Nutzer in der EU eine vollständige und wirksame Wahl zwischen alternativen Vertriebswegen erhalten.
Apple lockert außerdem die Voraussetzungen für Betreiber alternativer App-Marktplätze. Eine Bankbürgschaft über eine Million Euro ist nicht mehr zwingend. Als Nachweise können unter anderem finanzielle Stabilität, eine Börsennotierung, geprüfte Jahresabschlüsse oder bestimmte Finanzierungen genügen. Apps aus alternativen Marktplätzen und aus dem Web bleiben notarisierungspflichtig.
Für Kinder und Jugendliche gelten besondere Einschränkungen. Apps in der Kategorie Kinder dürfen keine Kauf-Links zu Websites enthalten. Für Nutzer unter 13 Jahren sind solche Links aus App-Store-Apps ebenfalls nicht zulässig. Apps mit alternativen Zahlungen oder Kauf-Links müssen bei Minderjährigen unter 18 Jahren eine elterliche Freigabe vorsehen, soweit dies nach den jeweiligen Vorgaben erforderlich ist.
Epic Games kritisiert die neuen Konditionen weiter. Das Unternehmen hält insbesondere die Kommissionen von 20 Prozent für alternative Zahlungen in Apps, 15 Prozent für Kauf-Links und fünf Prozent bei alternativer Verbreitung für nicht vereinbar mit dem Digital Markets Act. Epic bezeichnet die Gebühren als unnötige neue Belastung. Die Europäische Kommission kündigt dagegen an, Apples tatsächliche Umsetzung der Bedingungen ab Oktober zu beobachten.
Quellen: Apple Europäische Kommission Epic Games
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