Apple vereinfacht EU-Gebühren im App Store
|
Apple stellt die Gebühren und Zahlungsregeln für Apps in der Europäischen Union um: Ab 1. Oktober ersetzt eine fünfprozentige Core Technology Commission die bisherige Core Technology Fee für digital bezahlte Inhalte in Apps außerhalb des App Store.
Für Apps im App Store richtet sich die Kommission künftig nach der gewählten Zahlungsart. Bei Apples In-App-Kauf berechnet Apple grundsätzlich 26 Prozent. Teilnehmer am Small Business Program, Mini Apps Partner Program oder Video Partner Program zahlen 15 Prozent. Der Satz von 15 Prozent gilt auch für automatisch verlängernde Abonnements nach ihrem ersten Jahr.
Bei alternativer Zahlungsabwicklung innerhalb einer App im App Store beträgt die Kommission 20 Prozent. Für Entwickler in den genannten Programmen sinkt sie auf zehn Prozent. Verlinkt eine App für den Kaufabschluss auf eine Website außerhalb der App, gelten 15 Prozent beziehungsweise zehn Prozent für diese Entwicklergruppen.
Entwickler dürfen Apples In-App-Kauf künftig neben alternativen Zahlungsoptionen anbieten. Die Alternativen können in der App integriert sein oder über einen Link auf eine Website führen. Apple macht dafür Vorgaben zur Darstellung und verlangt, dass die gewählten Zahlungsoptionen für zwölf Monate beibehalten werden.
Für Apps aus alternativen App-Marktplätzen oder für den direkten Webvertrieb gilt die neue fünfprozentige Core Technology Commission. Apple erhebt sie auf digitale Transaktionen. Die frühere Core Technology Fee war als Gebühr pro Installation für Entwickler mit außergewöhnlich großer Reichweite angelegt. Zudem entfallen für diese Vertriebswege die bisherige Gebühr für die erste Nutzergewinnung und die Gebühr für Store-Dienste.
Apple lockert außerdem die Voraussetzungen für Betreiber alternativer App-Marktplätze. Als Nachweis kommen nun etwa eine ausreichende finanzielle Stabilität nach Dun & Bradstreet, eine Börsennotierung, eine Finanzierung durch ein etabliertes Investmentunternehmen, ein geprüfter Jahresabschluss oder der Status als staatliche Einrichtung, Bildungseinrichtung oder gemeinnützige Organisation infrage.
Die Notarisierung bleibt für Apps aus alternativen Marktplätzen und aus dem Web verpflichtend. Apple verweist besonders beim Webvertrieb auf die fehlende laufende Kontrolle durch einen Marktplatzbetreiber.
Für Minderjährige führt Apple zusätzliche Schutzvorgaben ein. Apps in der Kategorie „Kinder“ dürfen nicht auf Webseiten zum Abschluss von Transaktionen verlinken. Dasselbe gilt für App-Store-Apps bei Nutzern unter 13 Jahren. Apps mit alternativer Zahlungsabwicklung oder Kauf-Links müssen bei Nutzern unter 18 Jahren eine elterliche Freigabe vorsehen. In Mitgliedstaaten mit weitergehenden Vorgaben zur Zustimmung der Eltern will Apple den Schutz entsprechend anpassen.
Apple erklärt, die Anpassungen seien nach enger Abstimmung mit der Europäischen Kommission erfolgt und sollten bestehende Meinungsverschiedenheiten über Geschäftsbedingungen und alternative Verbreitung ausräumen. Die neuen Bedingungen können Entwickler sofort annehmen; sie treten am 1. Oktober in Kraft.
Quelle: Apple
|